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| Ji-Eun KIM, John J. KIM |
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| In Korea gibt es keine Fortsetzungsanmeldungen, lediglich Teilanmeldungen. Diese werden in Korea jedoch nicht nur eingesetzt, um auf Beschränkungserfordernisse zu reagieren. Vielmehr nutzen zahlreiche Anmelder Teilanmeldungen auch um Wirkungen zu erzielen, wie sie in den USA durch Fortsetzungsanmeldungen (continuation applications) erreichbar sind (z.B. Erhalt der Anhängigkeit einer Anmeldung, um später weitere Ansprüche oder andere Aspekte der Erfindung geltend zu machen). |
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| Hyung-Geun JI, Stephen T. BANG |
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| Unlängst überarbeitete das koreanische Patentamt ("KIPO") erneut die Vorschriften zur beschleunigten Prüfung. Einige der Änderungen traten zum 1. September 2009 in Kraft. |
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| Ji-Eun KIM, Alice Young-Ran CHOI |
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| In letzter Zeit hat die koreanische Regierung die Förderung der Entwicklung bioähnlicher Arzneimittel - also Kopieprodukte biologischer Stoffe - beschleunigt. |
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| Jack Eui-Hwan JUNG, Stephen T. BANG |
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| Der Repräsentant des koreanischen Patentamts ("KIPO"), Herr Jung-Sik Koh gab bekannt, dass das koreanische Patentamt und das US-amerikanische Patentamt ("USPTO") zum 1. September 2009 eine strategische Bearbeitung von Anmeldungen für schnellere Prüfungen ("SHARE") einführen. |
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| Cecile Su-Jung KWON, Gavin HEALY |
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| Am 9. Juni 2009 wurde eine Änderung des Internet Address Resource Act ("IARA") zum Schutz von Domain-Namen in Korea bekannt gegeben, die zum 10. September 2009 in Kraft tritt. Die Änderung enthält insbesondere folgende Bestimmungen. |
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| Sung-Nam KIM, Nayoung KIM |
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| Am 9. Juni 2009 wurde eine Änderung des koreanischen Geschmacksmustergesetzes ("Geschmacksmustergesetz") bekannt gegeben, die ab 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen folgendes. |
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