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Hyung-Geun JI, Stephen T. BANG
Unlängst überarbeitete das koreanische Patentamt ("KIPO") erneut die Vorschriften zur beschleunigten Prüfung. Einige der Änderungen traten zum 1. September 2009 in Kraft.
Eine wesentliche Änderung ist das Erfordernis einer Recherche durch den Anmelder für alle Arten der beschleunigten Prüfung, außer wenn a) eine Verletzung durch Dritte erfolgt, b) die beschleunigte Prüfung im Wege des Patent Prosecution Highway Programms erfolgt, oder c) eine Stand der Technik Recherche bereits abgeschlossen ist, als gesonderter Tatbestand, für den die beschleunigte Prüfung in Frage kommt.
In der koreanischen Patentpraxis werden Anmeldungen in der Reihenfolge geprüft, in der die Prüfungsanträge gestellt werden (die Frist beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag). Bei der derzeitigen Prüfungsgeschwindigkeit am koreanischen Patentamt kann ein Anmelder mit einem ersten Prüfungsbescheid etwa binnen 12-16 Monaten rechnen. Wird jedoch eine beschleunigte Prüfung beantragt, kann der erste Prüfungsbescheid bereits binnen etwa 4 Monaten ergehen.
Nach den geänderten Vorschriften ist eine beschleunigte Prüfung in folgenden Fällen möglich:
1. Die beanspruchte Erfindung wird von einem Dritten in Korea gewerblich betätigt, nachdem die Erfindung veröffentlicht wurde,
2. Eine beschleunigte Prüfung ist für eine Anmeldung erforderlich, die unter eine der folgenden Fallgruppen fällt:
a. der Anmelder (oder sein Lizenznehmer) betätigt die Erfindung gewerblich in Korea oder bereitet dies vor,
b. die Anmeldung ist auf die Verteidigungsindustrie gerichtet,
c. die Anmeldung steht in direktem Zusammenhang mit "Grüner Technologie",
d. die Anmeldung ist auf den elektronischen Geschäftsverkehr gerichtet,
e. ein Prüfungsantrag einer Gebrauchsmusteranmeldung wird zeitgleich mit der Anmeldung des Gebrauchsmusters gestellt, und ein Antrag auf beschleunigte Prüfung derselben wird binnen 2 Monaten ab dem Anmeldetag gestellt, oder
f. die Anmeldung erfüllt bestimmte Voraussetzungen, die in erster Linie auf einheimische Unternehmen zutreffen,
3. der Repräsentant des koreanischen Patentamts und Vertreter der Patentämter anderer Länder (Japan, USA, Dänemark, Großbritannien, Kanada und Russland) haben sich darauf geeinigt, die Prüfung einer Anmeldung (gemäß dem sog. Patent Prosecution Highway Programm) zu beschleunigen, und
4. der Anmelder beantragt auf eigene Kosten eine Recherche bei einer durch das koreanische Patentamt zugelassenen, unabhängigen Stand der Technik Rechercheagentur (etwa USD 500 bis 700 zum gegenwärtigen Wechselkurs) und das Ergebnis der Suche ist dem Repräsentanten des koreanischen Patentamts zur Kenntnis zu bringen.
Die Neuregelung erweitert den Umfang der beschleunigten Prüfung auf Patentanmeldungen im Bereich "Grüne Technologien" (Umwelt- oder Energiesparerfindungen). Genauer gesagt ist für Patentanmeldungen im Bereich "Grüne Technologien" ab 1. Oktober 2009 ein "Schnellverfahren" verfügbar, bei dem der erste Prüfungsbescheid bereits binnen eines Monats ab dem Prüfungsantrag ergeht.
Die Neuregelung verlangt für alle Anträge auf beschleunigte Prüfung basierend auf Fallgruppe 2 oben, dass der Anmelder zuvor eine Recherche durchführt. Mithin muss der Anmelder seine eigene Suche einreichen (mit mindestens 4 Stand der Technik Bezugnahmen, die als am nächsten angesehen werden), sowie eine Stellungnahme, die die gegenständliche Erfindung (jeden Anspruch) dem Stand der Technik gegenüber stellt.
Allgemein scheint die Neuregelung Anmeldern, die eine beschleunigte Prüfung beantragen, weitere Hindernisse aufzuerlegen. Die Neuregelung dient jedoch dem zusätzlichen Zweck, Anträge auf beschleunigte Prüfung, die unbesonnen oder anderweitig ohne Nutzen gestellt werden, abzuschrecken.
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