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Sung-Nam KIM, Nayoung KIM
Am 9. Juni 2009 wurde eine Änderung des koreanischen Geschmacksmustergesetzes ("Geschmacksmustergesetz") bekannt gegeben, die ab 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen folgendes:
1. Erneute Prüfung
Gegen die Ablehnung der Eintragung eines Geschmacksmusters durch das Koreanische Amt für geistiges Eigentum ("KIPO") hat der Anmelder nach dem gegenwärtigen Geschmacksmustergesetz dreißig Tage ab Erhalt einer Ausfertigung der Entscheidung Zeit, beim Tribunal für geistiges Eigentum ("IPT") Berufung einzulegen.
Als Erleichterung für den Anmelder und unter Erweiterung seiner Möglichkeiten, die Eintragung seines Geschmacksmusters zu erlangen, wurde ein Verfahren zur erneuten Prüfung in das Geschmackmustergesetz aufgenommen. Dieses ermöglicht einem Anmelder, der eine Zurückweisung aufgrund der Skizze in der Anmeldung erhielt, einen Antrag auf erneute Prüfung. Ein Anmelder kann nun durch die Änderung seiner Skizze und einen Antrag auf erneute Prüfung eine Eintragung anstreben, ohne Berufung beim IPT einlegen zu müssen.
Dieses Verfahren zur erneuten Prüfung steht für Geschmacksmuster zur Verfügung, die ab dem 1. Juli 2009 angemeldet werden.
2. Verspätete Zahlung von Anmeldegebühren
Bislang gestattete KIPO die verspätete Zahlung von Anmeldegebühren, allerdings wird ein Betrag entsprechend dem Doppelten der Anmeldegebühr fällig, ungeachtet der Dauer der Verspätung. Demgegenüber billigt die Gesetzesänderung nun Anmeldern die Entrichtung von Verspätungszuschlägen anhand einer gleitenden Skala zu, abhängig von der Dauer der Verspätung, wodurch im Ergebnis die Belastung abgemildert wird. Der Verspätungszuschlag berechnet sich wie folgt:
• Innerhalb eines Monats nach dem Zahlungstermin: 120 Prozent der Anmeldegebühren
• Innerhalb drei Monaten nach dem Zahlungstermin: 130 Prozent der Anmeldegebühren
• Innerhalb sechs Monaten nach dem Zahlungstermin: 150 Prozent der Anmeldegebühren
3. Strafe für Preisgabe von Geheimnissen
Unter dem gegenwärtigen Geschmackmustergesetz wird ein gegenwärtiger oder ehemaliger KIPO oder IPT Beamter, der Geheimnisse im Zusammenhang mit einer Geschmacksmusteranmeldung preisgibt, mit Freiheitsstrafe unter Arbeitsauflage bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu 3 Millionen Won bestraft.
Die Gesetzesänderung erhöht die Dauer der Freiheitsstrafe auf "bis zu fünf Jahre" und den Betrag der Geldstrafe auf "bis zu 5 Milionen Won", um den Schutz der Geheimhaltung im Rahmen von Geschmacksmustern zu stärken.
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