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Sung-Jin JOH, Sang-Eun Kate LEE
Am 22. April 2009 wurde eine Änderung des koreanischen Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht, die zum 23. Juli 2009 in Kraft tritt. Durch diese Änderung werden die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Computerprogrammen in das Urheberrechtsgesetz integriert. Außerdem werden effektivere Verwaltungsmaßnahmen bei unbefugtem Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien ins Internet eingeführt.
Neue Vorschriften gegen Internetpiraterie
Mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes wird auch eine sogenannte "3-Schläge" Maßnahme gegen unbefugten Onlinedatentausch eingeführt. Mit dieser Maßnahme kann das Ministerium für Kultur, Sport & Tourismus Anbieter von Onlinediensten veranlassen, Konten von Nutzern, die illegal Dateien hochladen, sowie entsprechende Foren zu sperren.
Hinsichtlich der Sperrung individueller Nutzerkonten kann das Ministerium für Kultur, Sport & Tourismus nach Prüfung durch die Koreanische Urheberrechtskommission den Onlinediensteanbieter zunächst veranlassen, Nutzern Warnungen zu erteilen, die Löschung illegal kopierter Materialien zu verlangen beziehungsweise die Übertragung der Materialien zu sperren und, soweit ein Nutzer mehr als drei Warnungen von dem Onlinediensteanbieter erhält, die Konten solcher Nutzer (außer E-Mailkonten) für bis zu sechs Monate zu sperren. Wenn etwa A illegal Inhalte kopiert und auf ein "Internetportalcafe" (Onlineforum) überträgt, kann das Ministerium für Kultur, Sport & Tourismus den Betreiber des Cafes auffordern, A eine Warnung zu erteilen und, sofern die Verletzungshandlungen des A auch nach drei solcher Warnungen andauern, den Onlinediensteanbieter veranlassen, das Cafe-Konto des A für bis zu sechs Monate zu sperren.
Wenn im Falle kommerzieller Foren von Onlinediensteanbietern die Löschung oder Sperrung der Übertragung illegal kopierter Inhalte mehr als drei Mal angeordnet wurde, kann das Ministerium für Kultur, Sport & Tourismus nach Prüfung durch die Koreanische Urheberrechtskommission den Forendienst ganz oder teilweise bis zu sechs Monate sperren. Gegen Onlinediensteanbieter, die die Anordnungen des Ministeriums missachten, kann ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen koreanische Won verhängt werden.
Schutz von Computerprogrammen
Um die Stetigkeit zwischen Vorgaben und Durchsetzung zu erhöhen, werden die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Computerprogrammen aus dem Jahre 1986 in das Urheberrechtsgesetz integriert. Aus dieser Änderung resultiert eine Verlagerung der Zuständigkeit für Abwägung und Konfliktlösung im Bereich des Schutzes von Computerprogrammen vom Komitee für Computerprogrammschutz unter dem bisherigen Ministerium für Information und Kommunikation an die Koreanische Urheberrechtskommission. Zur sachgerechten Handhabung der neuen Angelegenheiten, die sich aus dieser erweiterten Zuständigkeit ergeben können, haben Inhaber geistiger Eigentumsrechte und Nutzergruppen die Möglichkeit, dem Ministerium für Kultur, Sport & Tourismus Kandidaten für die Mitgliedschaft in der Koreanischen Urheberrechtskommission zu empfehlen.
Während der Schutz von Computersoftware von den bisherigen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes geregelt ist, werden bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Computerprogrammen, einschließlich der Vorschriften über das Exklusivrecht der Veröffentlichung, durch die Änderung eingearbeitet, um den spezifischen Besonderheiten solcher Programme Rechnung zu tragen.
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